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„Weltweite Kommunikation – eine neue Kultur gemeinsamer Verantwortung“

Tiefgreifender Strukturwandel durch revolutionäre Entwicklungen der Kommunikationstechnologien

von Otto Schily, Bundesminister des Inneren

Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik verzeichnen wir bekanntlich seit Jahren eine sich beschleunigende Entwicklung, die durch faszinierende Leistungssteigerungen der informationstechnischen Systeme und sich immer mehr verkürzender Innovationsphasen charakterisiert ist. Daraus ergeben sich bedeutsame neue Aufgaben in politischer, wirtschaftlicher, organisatorischer, kultureller und sozialpolitischer Hinsicht. Wir sehen uns mit einer Fülle von neuartigen Problemen konfrontiert, nicht zuletzt auch auf dem Gebiet der Sicherheit der Informationstechnik. Verschlüsselung, elektronische Signaturen, fehlerfreie Software-Techniken, Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor schädigenden Inhalten im Internet sind einige der wichtigen Themen in der aktuellen Diskussion über Sicherheitsstrategien auf dem Weg in die Informationsgesellschaft. Begriffe wie Datenautobahnen und Multimedia markieren einen tiefgreifenden Strukturwandel in Wirtschaft, Staat und Kultur.

Das Internet – die treibende Kraft und Motor der Entwicklung

Die treibende Kraft der Entwicklung ist die Internet-Technologie. Sie wird in den nächsten Jahren fast alle gesellschaftlichen Bereiche verändern. „Kein Stein wird auf dem anderen bleiben!“ - das ist die Quintessenz Roland Bergers über die Perspektiven der Informationsgesellschaft in einem Gutachten für die Enquete-Kommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft“ des 13. Deutschen Bundestages.

Chancen der Entwicklung

Die Entwicklung des Internets und der Informationstechnik bietet große Chancen. Wissen ist das wichtigste Wirtschaftsgut des neuen Jahrhunderts. Mehr Wissen und Bildung bedeuten mehr Lebensqualität. Diese wird außerdem dadurch gefördert, dass die Informationstechnik Effizienz-Steigerungen in allen Lebensbereichen ermöglicht. Die Informationstechnik ist der Motor wirtschaftlichen Wachstums und die Grundlage für viele neue hochqualifizierte Arbeitsplätze.
Mit dem Internet wird nicht nur die in den traditionellen Medien bislang übliche Beschränkung auf sprachlich oder kulturell begrenzte Räume überwunden, sondern auch das Verhältnis zwischen Medienproduzent und Medienkonsument revolutioniert nach dem Motto: „Jedem seine eigene website“. Die neuen Techniken ermöglichen es grundsätzlich jedermann, sich von der Rolle des bloß passiven Rezipienten zu emanzipieren und selbst als aktiver Anbieter von Inhalten aufzutreten.
Das Internet und die neuen Informations- und Kommunikationstechniken nehmen Einfluss darauf, wie wir lernen, wie wir arbeiten, wie wir uns selbst und die Welt sehen. Der Umgang mit dem Internet ist eine grundlegende neue Kulturtechnik, deren Vermittlung eine wichtige Aufgabe aller Verantwortungsträger in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft bildet.

Schaffung optimaler Rahmenbedingen am Standort Deutschland – die wichtige Zukunftsaufgabe der Politik

Die Entwicklung einer modernen, weltweit wettbewerbsfähigen Informationswirtschaft am Standort Deutschland und die Schaffung optimaler rechtlicher Rahmenbedingungen und infrastruktureller Voraussetzungen hat für die Bundesregierung wirtschafts-, forschungs-, bildungs- und medienpolitische Priorität.

Um die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnik voranzutreiben, ist es insbesondere notwendig, mit der Informationsflut und den Informations- und Kommunikationstechnologien kompetent umgehen zu lernen.

Kompetenz im Umgang mit der modernen Informations- und Kommunikationstechnik ist mehr als die rein technische Fähigkeit, den Computer bedienen zu können. Sie umfasst die intelligente Navigation durch die Fülle des Informationsangebotes, die Fähigkeit, Informationen gezielt zu suchen und zu finden, sie zu bewerten und für die eigene Wissensvermehrung zu nutzen. Gleich bedeutsam ist die Fähigkeit, unerwünschte oder schädliche Informationen nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen.

In dem vor uns liegenden gewaltigen Innovationsprozess muss der Mensch im Mittelpunkt stehen. Die Technik muss ihm dienen, nicht umgekehrt.

Risiken der Entwicklung

Die geradezu sprunghaft verlaufende technische Entwicklung birgt jedoch auch Risiken und Gefahren. Zu den Gefahren gehören insbesondere der wachsende Missbrauch der neuen technischen Möglichkeiten durch Kriminelle und Extremisten. Die inzwischen gewonnene Bandbreite der kriminellen Machenschaften im Internet ist erschreckend. Sie reicht von Glücksspielen und Urheberrechtsverletzungen über das Anbieten von Diebesgut, Drogen und Waffen sowie das Anleiten zum Bau von Sprengstoffkörpern bis zur Verbreitung extremistischen Gedankenguts, gewaltverherrlichender Schriften und kinderpornographischer Darstellungen. Insofern besteht zwar kein Unterschied zu den herkömmlichen Medien. Ein Unterschied besteht aber darin, dass solche Inhalte in den neuen Medien sich vielfach der strafrechtlichen Ermittlung und Verfolgung entziehen. Die mit der Digitalisierung jeglicher Information verbundene erleichterte Reproduzierbarkeit von Inhalten sowie die mit der weltweiten Vernetzung von Informationssystemen erleichterte Umgehung strafrechtlicher und anderer staatlicher Sanktionsmöglichkeiten schränken die Effektivität traditioneller Kontrollmöglichkeiten ein.

Nach Einschätzung von Experten muss auch damit gerechnet werden, dass sich durch Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechniken bestimmte Straftaten ausweiten werden, insbesondere Delikte im Bereich der Wirtschaftskriminalität, wie Betrug und Geldwäsche, aber insbesondere auch Wirtschaftsspionage und –sabotage. Wir müssen uns auf neue Begehungsformen und Täterstrategien in diesem Bereich einstellen.

Eingeschränkte Möglichkeiten staatlicher Handlungs- und Eingriffsmöglichkeiten

Jenseits der speziellen Frage der Kriminalitätsbekämpfung werden wir uns vergewissern müssen, welche Reichweite staatliche Handlungs- und Eingriffsmöglichkeiten überhaupt noch angesichts der Globalität des Internet und des Tempos der technischen Entwicklung haben und, darüber hinausgehend, welche Folgerungen daraus für eine engere globale Kooperation der Staaten zu ziehen sind.

Die Frage, welche Konsequenzen aus der Globalisierung und der zunehmenden gesellschaftlichen Differenzierung zu ziehen sind, beherrschen daher seit geraumer Zeit die Debatte über den Reformbedarf staatlicher Institutionen in Deutschland und in Europa, aber auch in anderen Teilen der Welt. Die Konzentration der Staatstätigkeit auf den Kernbereich staatlicher Aufgaben erscheint vielen aus den unterschiedlichsten Gesichtswinkeln das Gebot der Stunde. Es findet seinen Ausdruck in Stichworten wie „Deregulierung“, „lean administration“ und „Stärkung der gesellschaftlichen Eigenverantwortung“. Ob die genannten Begriffe dabei immer in einen geordneten Zusammenhang gebracht werden, bleibt zweifelhaft. Das im demokratischen Gemeinwesen vielschichtige und komplexe Verhältnis von Staat, Wirtschaft und Kultur wird sich, soviel ist heute schon deutlich erkennbar, nicht zuletzt unter dem Einfluss der neuen Informations- und Kommunikationstechniken radikal verändern. Ohnehin ist die Erkenntnis gewachsen, dass der Staat nahezu zwangsläufig in eine Fehlentwicklung gerät, wenn er für sich eine Allzuständigkeit für alle gesellschaftlichen Bereiche beansprucht. Einerseits kann der Staat einem Anspruch auf Allzuständigkeit de facto sowieso nicht gerecht werden, er setzt sich aber auch mit einem solchen Anspruch in Widerspruch zu dem Freiheitswillen der Menschen. Fast noch bedeutsamer ist die Tatsache, dass der Staat Kreativität und Eigenverantwortung in der Gesellschaft lähmt, wenn er sich eine Allzuständigkeit anmaßt und alle gesellschaftlichen Prozesse in normative Gerüste oder sonstige Regelwerke zu zwängen sucht. In ihrer Erklärung zur Erinnerung an die Wahl des ersten Bundespräsidenten Heuss am 12. September 1949 haben Bundespräsident Rau und die ehemaligen Bundespräsidenten Herzog, Weizsäcker und Scheel diesen Zusammenhang wie folgt beschrieben: „Erst eine Vielfalt von Verantwortlichkeiten und Initiativen hält das Gemeinwesen zusammen. Neben staatlichem Handeln, das gleiche Lebenschancen für alle fördert, ist das Engagement möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger für soziale, humanitäre, kulturelle und ökologische Aufgaben notwendig. Dafür müssen vielfältige Gelegenheiten geschaffen und Wege geebnet werden.“ Wir werden uns deshalb wahrscheinlich darauf besinnen müssen, dass es so etwas geben muss wie eine Renaturierung der schöpferischen Prozesse in der Gesellschaft.

Die neuen Kommunikations- und Informationstechniken bieten dafür ungeahnte neue Möglichkeiten, auch in Richtung einer breit angelegten Modernisierung von staatlichen Strukturen und der Verwaltung. Ein solcher Prozess der Modernisierung darf aber nicht auf eine Aufgabe des Staates verengt werden, sondern sollte als gemeinsame Verantwortung verstanden werden, an der sich Staat, Wirtschaft und Kultur beteiligen müssen. Das ist das Konzept einer dialogorientierten Politik. Im Bereich der Medien und Kommunikationspolitik hat dieser Dialog besondere Bedeutung. Er wird dann erfolgreich verlaufen, wenn alle Akteure sich auf gemeinsame Ziele verständigen können.

Selbstkontrolle im Internet ermöglicht ein hohes Maß an Flexibilität bei neuen ordnungsrechtlichen Fragestellungen

Selbstkontrolle im Internet und in den neuen Mediendiensten – wie in den Empfehlungen gefordert – bietet die Chance, Ziele des Allgemeininteresses zu verwirklichen, die durch hoheitliche Regulierung kaum erreicht werden könnten. Selbstkontrolle im neuen Medienbereich ermöglicht ein hohes Maß an Flexibilität bei neuen ordnungsrechtlichen Fragestellungen. Anders als hoheitlich tätige Stellen, die an strenge formale Regeln gebunden sind, können Einrichtungen der Selbstkontrolle auf Veränderungen innerhalb der Medienlandschaft vergleichsweise rasch und unbürokratisch reagieren. Selbstkontrolle ermöglicht damit auch eine Entlastung von Legislative und Exekutive. Sie vermeidet Eingriffe in grundrechtssensible Bereiche der Presse-, Rundfunk-, Informations- und Meinungsfreiheit und trägt dem Grundsatz der Subsidiarität staatlichen Handelns Rechnung.

Internet – kein rechtsfreier Raum

Selbstkontrolle im Bereich der neuen Medien vermag aber hoheitliche Regulierungen nicht vollständig zu ersetzen. Der Staat behält die - in ihrer konkreten Ausgestaltung durch die jeweils unterschiedlichen Rechtstraditionen geprägte - unverrückbare Verantwortung für den Schutz der demokratisch gestalteten Rechtsordnung. Der Staat hat die Pflicht, regulierend einzugreifen, wenn zwingenden Erwägungen des Gemeinwohls und der öffentlichen Sicherheit nicht oder nur unzureichend entsprochen wird. Das Internet kann daher keinen rechtsfreien Raum bilden, wie dies in der Diskussion über Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer Regulierung des Internet zuweilen gefordert wird. Manche sprechen dem Staat jegliche Legitimation ab, auf das weltweite Computernetz irgendeinen Einfluss auszuüben. Vergessen wird in diesem Zusammenhang, dass das Internet überhaupt nur entstanden ist, weil staatlich subventionierte Institutionen, nämlich Universitäten und Forschungsstätten, die Server weltweit bereitgestellt haben. Der Staat ist und bleibt, auch vor dem Hintergrund der Genese des Internet, verpflichtet, die Rechte seiner Bürger vor denjenigen zu schützen, die dieses System missbrauchen. Rechtsfreie Räume sind nicht akzeptabel.

Geschützte Rechtsgüter, allgemein von der Gesellschaft anerkannte Werte und kulturelle Standards dürfen in einer immer mehr vernetzten Welt nicht aufgegeben werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass der technische Fortschritt die anerkannte Ordnung und rechtlichen Grundlagen des Zusammenlebens der Menschen beschädigt.

Internationale Initiativen zur Bekämpfung illegaler und schädigender Inhalte im Internet

Der Schutz der Jugend und die Bekämpfung von illegalen und schädigenden Inhalten sind auch ein wichtiges Thema der internationalen Zusammenarbeit. Lösungsvorschläge und Initiativen werden in der Europäischen Union sowie in anderen internationalen Gremien im Rahmen ihr Zuständigkeit (OECD, G8-Staaten, Europarat, UNESCO) diskutiert.

Die Bundesregierung hat dieser internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung illegaler und schädigender Inhalte in den Netzen stets einen besonderen Stellenwert eingeräumt, weil angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der neuen Dienste nur auf diese Weise ein wirksamer Schutz öffentlicher Belange möglich ist. Sie wird ihre bisherigen erfolgreichen Aktivitäten in den zuständigen internationalen Organisationen fortsetzen.

EU-Aktionsplan zur Förderung der sicheren Nutzung im Internet

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die wegweisenden Aktivitäten der Europäischen Union, vor allem auf den „Aktionsplan zur Förderung der sicheren Nutzung im Internet“ und die „Empfehlung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste durch die Förderung nationaler Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines vergleichbaren Niveaus im Bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde“ (98/569/EG). Empfehlung und Aktionsplan dienen der gemeinschaftsweiten Bekämpfung von illegalen und schädigenden Inhalten insbesondere des Internet und richten sich an die EU-Mitgliedstaaten, die Diensteanbieter sowie die Nutzerorganisationen.

Staatliche Zwangsmaßnahmen auf das unabdingbar erforderliche Minimum begrenzen

Staatliche Zwangsmaßnahmen sollen hiernach auf das unabdingbar erforderliche Minimum begrenzt bleiben, um den mit der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung verbundenen gesellschaftlichen und ökonomischen Fortschritt nicht zu behindern. Dementsprechend soll die Entwicklung von gemeinsamen Leitlinien und Methoden zur Schaffung von europaweit vergleichbaren Rahmenbedingungen für freiwillige Selbstkontrollen der Diensteanbieter auf einzelstaatlicher Ebene gefördert werden. Darüber hinaus regt die Empfehlung von allen Beteiligten gemeinsam getragene Initiativen an, insbesondere Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Internet zu erleichtern, qualitativ hochwertige Netzinhalte für diesen Personenkreis zu fördern, die Menschenwürde verletzende Inhalte vom Internet fern zu halten und neue technische Systeme zur Ausübung der elterlichen Kontrolle zu erproben. Über die Ergebnisse dieser gemeinschaftsübergreifenden Zusammenarbeit soll die EU-Kommission dem EU-Rat und dem europäischen Parlament im Herbst 2000 berichten.

Neugier und Aufgeschlossenheit der Jugendlichen für die Internet-Technik - Ängste der Elterngeneration

Jugendliche sind heute für die multimediale Zukunft wohl gerüstet. Sie erlangen schnell und unkompliziert eine hohe Medienkompetenz. Die Internet-Recherche bereitet ihnen viel weniger Mühe als ihren Eltern. „Wenn mein Papa was sucht, fragt er mich“, behaupten 14-jährige Jugendliche - eine Umkehrung der familiären Kompetenzbereiche. Das Problem ihrer erwachsenen Eltern, die die auf sie hereinstürzende Medienflut mental verarbeiten und die Internet-Technik neu erlernen müssen, kennen sie kaum. Viele Eltern sind im Umgang mit den neuen Tele- und Mediendiensten überfordert. Sie bedürfen daher der Unterstützung - etwa durch die Entwicklung einfacher und verständlicher Informationen zu Medientechnik und Inhalten.

Einsatz von Filtersystemen grundsätzlich sinnvoll

Technische Systeme, wie z. B. Filtersysteme, die den Eltern die Sperrung von bestimmten jugendgefährdenden Inhalten ermöglichen, sind grundsätzlich sinnvoll. Es muss aber darauf geachtet werden, dass diese technischen Sicherungen mehr sind als nur ein Alibi für die Diensteanbieter, ihre Verantwortung quasi auf die Eltern abzuschieben. Gerade bei den sozial benachteiligten Familien ist damit zu rechnen, dass die Eltern mit den entsprechenden Maßnahmen kaum verantwortungsbewusst umzugehen wissen. Familien, in deren Umfeld die Durchsetzung von Interessen und die Lösung von Konflikten durch Gewalt an der Tagesordnung ist, sind in besonderer Weise gefährdet. Gerade die Eltern solcher Jugendlichen verfügen meistens nicht über die nötige Sensibilität gegenüber Gewaltdarstellungen, so dass nicht zu erwarten ist, dass in solchen Familien entsprechende Programme gesperrt werden. Technische Hilfsmittel können also den verantwortungsvollen Umgang der Anbieter mit Programminhalten unterstützen, sie können ihn aber nicht ersetzen. Technische Internet-Filtersysteme dürfen daher nicht zu einem „Loskaufen“ von inhaltlicher Verantwortung führen.

„Streifegehen im Internet“ durch das BKA

Zu den erfolgversprechenden Maßnahmen die im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet seitens der Sicherheitsbehörden eingesetzt werden können, zählen anlassunabhängige Recherchen der Sicherheitsbehörden im Internet, d. h. „Streifegehen im Internet“.

Das Bundeskriminalamt hat durch die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 19./20. November 1998 den Auftrag erhalten, solche unabhängigen Recherchen im Internet und den Online-Diensten als zentrale Stelle für das gesamte Bundesgebiet wahrzunehmen. Beim Bundeskriminalamt wurde zusätzlich eine Koordinierungsstelle „Kinderpornografie“ eingerichtet, die länderübergreifend die gemeldeten Ergebnisse sammelt und auswertet.

BSI entwickelt eine „Internet-Suchmaschine“

Um diese Recherchen noch effizienter zu machen, wurde das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beauftragt, in Abstimmung mit dem BKA eine Internet-Suchmaschine zu entwickeln, die es erleichtern wird, im Internet strafrechtlich relevante Inhalte festzustellen, die entsprechenden Beweismittel zu sichern und Absender und Adressaten zu ermitteln. Wir hoffen damit, die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte und Bilder sowie die Verbreitung extremistischer und rassistischer Hetzpropaganda über das Internet einzudämmen. Wir wissen, dass die Masse der Internet-Benutzer an einer Nutzung des Netzes ohne Belästigung durch schädigende oder kriminelle Inhalte interessiert ist. Das wird insbesondere auch durch die zunehmende Flut von On- und Offline-Hinweisen an die Polizei deutlich. Auch bei den Internet-Providern geht diesbezogen eine Vielzahl von Hinweisen und Anfragen ein. Deshalb können Internet-Provider und deren Hotlines ein wichtiges Bindeglied zwischen der Internetgemeinde und den staatlichen Organen sein. Sie können den Internet-Nutzer über Internetbelange aufklären und schulen. Über die Risiken des Internets sollten in erster Linie die Vertragspartner der Internet-Nutzer aufklären.

Verschlüsselung - ein Beitrag zu Sicherheit und Vertrauen im Internet

Für mehr Sicherheit und Vertrauen im Internet sind neue Verschlüsselungsverfahren unverzichtbar. Die Bundesregierung hat ihre Position zur Verschlüsselung privater als auch geschäftlicher elektronischer Daten mit den vom Bundeskabinett am 2. Juni 1999 beschlossenen „Eckpunkten der deutschen Kryptopolitik“ neu formuliert. Sie hat klargestellt, dass sie nicht beabsichtigt, die freie Verfügbarkeit von Verschlüsselungsprodukten in Deutschland einzuschränken. Die Anwendung sicherer Verschlüsselung sieht sie als eine entscheidende Voraussetzung für den Datenschutz der Bürger, für den Schutz von Unternehmensgeheimnissen und die volle Entfaltung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Die Bundesregierung wird die Verbreitung sicherer Verschlüsselung in Deutschland aktiv unterstützen.
Freiwillige Selbstkontrolle - eine besondere Form gestärkter gesellschaftlicher Eigenverantwortung
Den grandiosen Perspektiven, die sich mit den neuen Informations- und Kommunikationstechniken eröffnen, dürfen wir nicht mit Angst und gegenseitigem Mißtrauen begegnen, sondern wir sollten uns dafür rüsten, sie zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger auszubauen und zu optimieren. Es ist aber kein Zeichen von Zaghaftigkeit oder Technikfeindlichkeit, wenn wir uns einen klaren Blick auf die Risiken bewahren, die sich aus der neueren technischen Entwicklung ergeben. Ich hoffe auf ein verständnis– und vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Wirtschaft, Kulturinstitutionen und Staat, um diese Risiken so gering wie möglich zu halten.

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